Die unrentierlichen Kosten (Wirtschaftlichkeitslücke) sind der Teil der Investition, der innerhalb des Betrachtungszeitraums nicht aus Erlösen gedeckt werden kann und stellen die Basis zur Beantragung von Fördermitteln im Zusammenhang mit einer externen Förderung dar.

Stadtentwicklungskonzepte stellen ein Leitbild bzw. einen Orientierungsrahmen für die Gesamtentwicklung einer Stadt dar.

Stadtentwicklungskonzepte legen verschiedene Handlungsfelder und Ziele fest. Klassische Stadtentwicklungskonzepte sind stark räumlich geprägt, beinhalten darüber hinaus auch Aussagen zur Sozialstruktur, zur wirtschaftlichen Gestaltung der Stadtentwicklung oder zur Energieversorgung. Sie werden durch die kommunale Verwaltung, meist des Fachbereichs Stadtplanung/-entwicklung, z. T. unter Einbeziehung anderer Partner und der Öffentlichkeit erarbeitet.

Die Begriffe Stadtentwicklungskonzept, Integriertes Stadtentwicklungskonzept und gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept resultieren aus unterschiedlichen Ursprüngen integrierter und gebietsbezogener Konzepte in der Stadtentwicklung, gehen aber vom gleichen Grundprinzip aus. Sie werden meist synonym verwendet. (BMUB 2015)

Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (InSEK/ISEK) vertreten eine gesamtstädtische Sicht, indem sie eine ganzheitliche Strategie für die nachhaltige städtische Entwicklung formulieren.

Damit gehen sie inhaltlich einen Schritt weiter als die Stadtentwicklungskonzepte. Sie beziehen möglichst viele relevante Bereiche der Stadtentwicklung ein und fassen Fachkonzepte der Kommune zusammen. Damit wird ein höherer Durcharbeitungsgrad erreicht. Für eine nachhaltige Stadtentwicklung sind Abstimmungsprozesse innerhalb der Kommune sowie mit wichtigen Akteuren (z. B. Energie-, Wohnungswirtschaft) notwendig. Entscheidend für integrierte Stadtentwicklungskonzepte ist die inhaltliche Abstimmung mit den betroffenen Fachbereichen untereinander. Sie gelten daher auch als Abstimmungsinstrument zwischen den Akteuren.

Die Begriffe Stadtentwicklungskonzept, Integriertes Stadtentwicklungskonzept und gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept resultieren aus unterschiedlichen Ursprüngen integrierter und gebietsbezogener Konzepte in der Stadtentwicklung, gehen aber vom gleichen Grundprinzip aus. Sie werden meist synonym verwendet. (BMUB 2015)

Gebietsbezogene integrierte Handlungskonzepte (IHK) beschreiben die städtebauliche, wirtschaftliche, ökologische, klimatische, demografische und soziale Lage sowie die Entwicklungsziele eines städtischen Teilgebiets oder Quartiers.

Das IHK stellt Indikatoren statistisch und raumbezogen dar. Es beinhaltet Ziele und Strategien zur Behebung der Benachteiligung und Entwicklung des Gebietes, eine Übersicht der beabsichtigten Maßnahmen und eine Kosten- und Finanzplanung. Die Inhalte des IHK müssen aus den informellen Planungsinstrumenten, wie z. B. einem integrierten Stadtentwicklungskonzept, abgeleitet sein.

Die Begriffe Stadtentwicklungskonzept, Integriertes Stadtentwicklungskonzept und gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept resultieren aus unterschiedlichen Ursprüngen integrierter und gebietsbezogener Konzepte in der Stadtentwicklung, gehen aber vom gleichen Grundprinzip aus. Sie werden meist synonym verwendet. (BMUB 2015)

Das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (iEKK) ist die strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige und nachhaltige Klimaschutzanstrengungen sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und hat die nachhaltige Veränderung zur Reduzierung der klimarelevanten Emissionen zum Ziel.

Das Konzept soll Energie- und CO2-Bilanzen, Potenzialanalysen zur Minderung von Treibhausgasen, Maßnahmenkataloge, ein Controlling-Konzept sowie Zeitpläne zur Umsetzung umfassen. Alle relevanten Teilbereiche (Wärme/Strom/Verkehr) sollen abgedeckt werden. Zusätzlich sind Akteursbeteiligung und Konzepte für die Öffentlichkeitsarbeit notwendig.

Als Quartier wird eine räumlich konstruierte Teileinheit einer Stadt bezeichnet (vgl. BMVBS 2013).

Quartiere können sich aus unterschiedlichen Gebäudetypologien zusammensetzen. Diese Gebietsabgrenzung gilt als Mittelweg zwischen der strategischen Sichtweise gesamtstädtischer Betrachtungen und der Planung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen auf Gebäudeebene. Sie erlaubt die Detaillierung strategischer Entscheidungen und die Festlegung und Bilanzierung konkreter Umsetzungsmaßnahmen.

Für die Quartiersabgrenzung können die folgenden Faktoren herangezogen werden:

  • physikalisch - Stadtraum (Baustruktur, -alter, Siedlungsstruktur, Wohnungen/Gebäude, Versorgungstechnik, Verkehrsstruktur),
  • sozio-demografisch (Anzahl, Alter, soziale Entwicklung),
  • politisch-rechtlich (Förderkulisse),
  • geografisch,
  • wirtschaftlich (Effizienz/Eigentümer/ÖA/PR/…),

Der kommunale Wärmeplan bzw. das Wärmekonzept betrachtet die Versorgung von Gemeinden oder Gebieten mit Wärme aus Sicht der Gemeinde. Sie sind ein informelles und strategisches Planungsinstrument der Kommune.

Das Wärmeversorgungskonzept als Teil des Energieversorgungskonzeptes gewährleistet unternehmerisch die technisch-wirtschaftlich bestmögliche, sichere und preiswerte Belieferung von Haushalten, Industrie, Gewerbe, öffentlichen und privaten Einrichtungen heute und in Zukunft unter Wahrung der anerkannten öffentlichen Interessen.

Informativ: Das Konzept setzt Ziele, die auf den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, des Wettbewerbs und der Daseinsvorsorge basieren, um. Es realisiert die Zielvorgaben der Anteilseigner und wird meist von den Versorgungsunternehmen erstellt.

Eckpunkte sind:

  • Erstellung erfolgt vom Energieversorgungsunternehmen,
  • es dient zur Erreichung und Umsetzung von Unternehmenszielen, -strategien,
  • veränderte Rahmenbedingungen (Liberalisierung, IKEP, …) erfordern angepasste unternehmerische Ausrichtung und Umstrukturierung (in kurzen Zeitperioden),
  • langfristige Sicherheit der Versorgung,
  • Wirtschaftlichkeit und Preiswürdigkeit,
  • Erhalt der freien Energiewahl der Verbraucher,
  • Bewertung von Versorgungsalternativen,
  • Förderung und Unterstützung der kommunalen Entwicklungsplanung.