Verfahren zur Ermittlung der unrentierlichen Kosten

FW 703 - Berechnungsverfahren zum Nachweis der unrentierlichen Kosten / Verfahren zur Ermittlung der unrentierlichen Kosten

Das Verfahren zum Nachweis der nicht rentierlichen Kosten (Wirtschaftlichkeitslücke) ist grundsätzlich für alle Förderprogramme geeignet und kann sowohl von Antragsteller als auch Fördermittelgeber/Prüfstelle verwendet werden.

Das Verfahren beruht auf 3 Stufen nach folgender Abbildung.

Zunächst erfolgt eine Ermittlung der Baukosten/Investitionen unter Berücksichtigung der relevanten Normen. Anschließend werden die Einnahmen und Ausgaben des Projektes zusammengeführt, um die Erträge aus der Investition zu ermitteln. Abschließend erfolgt die Berechnung der unrentierlichen Kosten.

Die kalkulatorischen Kosten sind in die Kalkulation anzusetzen. Dazu zählen jedoch weder Abschreibungs- noch Finanzierungskosten, wenn diese durch die Investitionsbeihilfe/Förderung gedeckt werden.

Die Kalkulation der Investitionen und Baukosten erfolgt nach den Anforderungen der relevanten Normen und dem Stand der Technik (Dazu zählen z. B. die DIN 276-Kostenplanung im Hochbau, AGFW-Regelwerk, u. a).

Grundsätzlich sind innerhalb des betrachteten Projektes nur diejenigen Investitionen/Baukosten zu kalkulieren, die zur Erreichung des Projektziels (z. B. Quartierserschließung) notwendig sind.

Zur Berechnung der Investitionen der Fernwärmeanlagen zählen alle Komponenten bis zur Eigentumsgrenze des Kunden (z. B. auch Hausanschluss und Kundenanlage, sofern diese sich im Besitz des Versorgers befinden).

Dies schließt prognostizierte Kundenzugänge (Annahmen für Absatz- bzw. Leistungszuwächse) oder auch ggf. erforderliche Trassenzuführungen an das Quartier mit ein.

Nicht mit einfließen dürfen diejenigen Investitionen, die nicht zur Erreichung des Projektziels innerhalb des Betrachtungszeitraums erforderlich sind (z. B. Leitungsdimensionierungen für Netzerweiterungen nachfolgender Quartiere). Diese sind von den Investitions-/Baukosten abzuziehen und anzugeben.

Daneben sind auch Nebenkosten (Planungsleistungen, Gebühren, Marketing, o. ä.) zu ermitteln. Können diese nicht konkret ermittelt werden, so kann ein pauschaler Ansatz i. H. von max. 12 % der Baukosten angesetzt werden.

Die Kosten sind geeignet tabellarisch aufzulisten.

Zur Ermittlung und Darstellung steht hier in Kürze ein einfaches Demoprogramm zur Verfügung. Dieses ersetzt nicht die detaillierte Berechnung und dient nur zur Veranschaulichung.

Beispielrechnung

Darstellung der Investitionen am Beispiel für Hausanschluss Stationen (im Eigentum des Versorgers), der Netzinvestitionen inkl. Hausanschluss Leitungen) und der anteiligen Nebenkosten.

 

Notwendige Gesamtinvestitionen für die Quartierserschließung: 8.151.614,-- €

Es sind alle Einnahmen in die Kalkulation anzusetzen.

Der Betrachtungszeitraum beträgt 20 Jahre.

Anschlusskostenbeiträge müssen dabei als einnahmewirksame Bestandteile in die Kalkulation mit eingebracht werden.

Investitionsförderungen sind ebenso einzurechnen (z. B. Förderung aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung - KWKG).

Preissteigerungen sind für Einnahmen und Ausgaben mit üblichen Steigerungsraten anzusetzen und auszuweisen.

Die Kalkulation der Erträge ist geeignet tabellarisch aufzulisten.

Zur Ermittlung und Darstellung steht hier in Kürze ein einfaches Demoprogramm zur Verfügung. Dieses ersetzt nicht die detaillierte Berechnung und dient nur zur Veranschaulichung.

 

 

Beispielrechnung

Die Kalkulation der Erträge erfolgt über den Betrachtungszeitraum. Hierin wird bei dem Primärenergieträgerbezug für die Erzeugung sowie beim Verkauf der Wärme (Mischpreis) eine Steigerung von z.B. 2% unterstellt.

 

(Erträge BEI PROJEKTEN MIT iHAST - siehe Berechnungstool iHAST)

Es werden Opportunitätserlöse zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke ermittelt. Zukunftsorientierte betriebswirtschaftliche Rückkopplungen aus der Umstellung auf das Fernwärmenetz werden nicht berücksichtigt.

Der Betrachtungszeitraum beträgt 20 Jahre.

Diese Opportunitätserlöse ergeben sich aus der Formel:

EO ϕiHAST ∙ tVBH ∙ fEE ∙ PFW 

Dabei ist:

 

EO

die Opportunitätserlöse

ϕiHAST

die thermische Nennleistung der intelligenten Hausanschlussstation

tVBH

die Vollbenutzungsstunden der intelligenten Hausanschlussstation

fEE

der Faktor des Einspareffektes durch die intelligente Hausanschlussstation

PFW

der Fernwärmemischpreis

 

Die Ergebnisse aus der Baukostenüberprüfung und der Ermittlung des Mehrertrages für das Unternehmen durch die Investition werden in einer dynamischen Investitionsberechnung auf Basis einer modifizierten Kapitalwertermittlung zusammengeführt.

Dafür wird das Verfahren der Kapitalwertermittlung in umgekehrter Form verwendet. Die Kosten des Projektes werden auf einen Kapitalwert von „0“ eingestellt. Für die Kapitalisierung wird ein interner Zinsfuß inklusive eines Anteils Wagnis und Gewinn von 7 % unterstellt.

Die Kalkulation der Erträge erfolgt über den Betrachtungszeitraum. Hierin wird bei dem Primärenergieträgerbezug für die Erzeugung sowie beim Verkauf der Wärme (Mischpreis) eine marktübliche Steigerung unterstellt.

Der ermittelte Betrag entspricht dem Anteil an der Investition, den der Investor mittels der Einnahmen/Erlöse finanzieren kann.

Die Differenz zwischen den Gesamtkosten des Pro­jektes und dem errechneten Betrag entspricht dann den „unrentierlichen Kosten“.

Die unrentierlichen Kosten ergeben sich aus:

A)   Investitionen

B)   Rentierliche Kosten

C)   Unrentierliche Kosten: Differenz von A und B

Zur Ermittlung und Darstellung steht hier in Kürze ein einfaches Demoprogramm zur Verfügung. Dieses ersetzt nicht die detaillierte Berechnung und dient nur zur Veranschaulichung.

Es erfolgt eine Prüfrechnung mittels einer dynamischen Einnahmen/Ausgabenrechnung unter Berücksichtigung von Wagnis und Gewinn (s. Bsp.).

 

Beispielrechnung

 

Durch Einnahmen/Ausgabenrechnung gedeckte Gesamtinvestitionen für die Quartierserschließung: 4.252.187,-- €