Nach Durchlaufen der Prozesse im Rahmen der Projektentwicklung entstehen konkrete Projekte. Wenn diese Projekte nicht wirtschaftlich sind, wird bei nachgewiesener kommunaler Relevanz zum Erreichen der Ziele (z. B. CO2-Minderung) eine Förderung erforderlich. Neben der Einhaltung der Vorgaben der Förderung sollen diese Projekte nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen, um die Transparenz und Prüfbarkeit zu verbessern.
Stadtebene
- Beschreibung des Innovationsgrades des Gesamtprojektes.
- Relevanz des Quartiers (z. B. Schlüsselquartier in der Stadtentwicklung).
- Maßnahmenkonkrete und technisch nachvollziehbare Projektbeschreibung.
Stand der Technik
- CO2-Einsparung der Maßnahme gegenüber dem Ist-Zustand. Der Nachweis ist für die Fernwärme und KWK nach Arbeitsblatt AGFW FW 309-6 zu erbringen. Ein Berechnungsbeispiel und -tool dazu finden Sie hier:
- Erfüllung des KWK-Hocheffizienzkriteriums entsprechend RICHTLINIE 2012/27/EU Artikel 14 auf Basis des Arbeitsblattes AGFW FW 308.
- Erfüllung des Effizienzkriteriums der Fernwärmesysteme nach RICHTLINIE 2012/27/EU Artikel 2 Nr. 41.
- Beschreibung des technischen Anlagenkonzeptes.
Betriebswirtschaft
- Kalkulationszeitraum 20 Jahre. Danach ist spätestens die Wirtschaftlichkeit der geförderten Maßnahme zu erreichen.
- Darstellung der Investitionen und geplanten Erlöse.
- Ausweis und Nachweis des nicht rentierlichen Investitionsanteils gem. Kalkulationsschema unrentierliche Kosten nach Arbeitsblatt AGFW FW 703.
- Nachweis der betriebswirtschaftlichen Kenndaten und Annahmen.
Musterbescheinigungen zu den zu erbringenden Nachweisen finden Sie hier.